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Fraktionserklärung im Einwohnerrat der Mitte Wohlen vom 20. März 2023 zum geplanten Übergang beim Büelisacherkanal

30. März 2023 – In der Aargauer Zeitung konnte man am letzten Freitag lesen, dass der Kanton nun doch einen sichereren Weg über den Büelisacherkanal plant. Dies ist eine Neuigkeit. Die Öffentlichkeit wusste bislang nichts davon. An der Einwohnerratssitzung vom 8. November 2021 behandelten wir hier im Saal den Bericht und Antrag 14136 mit Gesamtkosten von Fr. 124’000.–. Der davon geforderte Kostenanteil für unsere Gemeinde von 60%, also rund Fr. 75’000, wurde hier in diesem Einwohnerrat als zu hoch angesehen und fast einstimmig abgelehnt. Das Werk ist gebaut und das Projekt ist abgeschlossen. Die Gemeinde hat ihren Kostenanteil bereits geblichen. Wenn nun von Seiten Kanton Änderungen vorgenommen werden, welche zweifellos mit dem Hochwasserschutz NICHTS zu tun haben, dann soll der Kanton als Eigentümer des Werks die Kosten für diese Änderungen selbst übernehmen. Der Kanton ist im Rahmen seiner Werkeigentümerhaftung sowieso alleine in der Haftpflicht, wenn dort mal etwas passiert. Die Mitte stört sich auch an der Forderung des Kantons, die Gemeinde solle 60% dieser Änderung übernehmen. Das ist genau die Obergrenze des Kostenanteils einer Gemeinde gemäss Paragraph 122 des Baugesetzes. Wenn der Kanton nun mit demselben Projekt kommt, das der Einwohnerrat klar verworfen hat, dann sollte unsere Gemeinde – wenn überhaupt – höchstens 20% dieser Kosten übernehmen. Das ist die Untergrenze im genannten Paragraphen. Die Mitte verlangt vom Gemeinderat, dass er hier nicht einlenkt und die Forderung des Kantons nicht akzeptiert. Der Gemeinderat hat den Beschluss des Einwohnerrates zu respektieren und in Aarau zu vertreten. Wenn daraus ein Streitfall entsteht, soll man es darauf ankommen lassen. In diesem Fall müsste dann der Grosse Rat in einer öffentlichen Debatte entscheiden.