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Eingaben der CVP Wohlen zur Richtplan-Gesamtrevision

21. Oktober 2010

Eingaben der CVP Wohlen zur Richtplan-Gesamtrevision
Es wurden die folgenden sieben Eingaben an die Abteilung Raumentwicklung übermittelt:
Gegenstand der Eingaben
1.
Laufnummer 1703
Richtplankapitel: L 1.2 Gewässer und Hochwassermanagement
Beschluss: 5.1
Vorhaben: Bünztal / Hochwasserschutz, Rückhalt und Renaturierung Bünz
Antrag
Kein Antrag
Begründung
Bemerkung: Die Gemeinde Wohlen und der Kanton müssen sich bewusst sein, dass das
Rückhaltebecken zu Gunsten des ganzen Bünztales auch in fernerer Zukunft eine mögliche
Ausdehnung des Siedlungsgebietes Richtung Süden verhindert oder stark erschwert.
2.
Laufnummer 1762
Richtplankapitel: M 3.3 Regionalzugsverkehr
Planungsgrundsatz: C
Antrag
Zur Richtplan-Teilkarte M 3.3. Regionalzugverkehr:
Die Verbindungen nach und von Wohlen sind zu verdichten:
a) Wohlen – Bremgarten (-Dietikon) im (vielleicht ausgedünnten) Viertelstundentakt.
b) Wohlen – Lenzburg (-Aarau) im Viertelstundentakt
Begründung
Wohlen ist eine Kernstadt und fordert eine entsprechende Berücksichtigung.
3.
Laufnummer 1764
Richtplankapitel: M 3.4 Busverkehr
Planungsgrundsatz: F
Antrag
Zu Richtplan-Teilkarte M 3.4. Busverkehr:
Die Verbindung Wohlen (-Stetten) – Baden ist im Halbstundentakt zu führen. Dabei soll eine
Verbindung direkter und ohne Umsteigen schneller geführt werden.
Begründung
Baden und Wohlen und ihre Agglomerationen sollen als Kernstädte gemäss Vorgaben im
Halbstundentakt verbunden werden. Dadurch ist auch eine Frequenzsteigerung zu erwarten.
(Umsteigeeffekt IMV zu ÖV)
4.
Laufnummer 1766
Richtplankapitel: M 4.2 Wanderwegnetz
Beschluss: 1.2

Antrag
Zu Richtplan-Teilkarte M 4.2. Kantonales Wanderwegnetz:
Folgende Routen ab Wohlen sind zusätzlich aufzunehmen:
a) Weg entlang Bünz nach Dottikon und Waltenschwil
b) Weg nach Niederwil und zur Reuss
c) Weg über Anglikon oder Rüti nach Hägglingen
Begründung
Das Wanderwegnetz im Raum Wohlen ist lückenhaft, vor allem Richtung NW und NE fehlen
wichtige und beliebte Verbindungen. Der gut frequentierte Weg entlang der Bünz ist von Muri
bis Wildegg durchgehend zu beschildern. (vgl. auch Verkehrsrichtplan Wohlen)
5.
Laufnummer 1767
Richtplankapitel: M 5.1 Kombinierte Mobilität
Planungsgrundsatz: C
Antrag
Zu Richtplan-Teilkarte M 5.1 Kombinierte Mobilität II Park and Pool (P+P):
An der Bünztalstrasse ist im Bereich der Bullenbergkreuzung eine kleine P+P Anlage zu errichten.
Begründung
Neben Anlagen an den Nationalstrassen sollen bei Bedarf auch an stark genutzten Kantonsstrassen P+P Anlagen gefördert werden. Auf der Teilkarte fehlen diese Anlagen ganz. In
Wohlen ist eine kleine (nicht als solche markierte) Anlage vorhanden. Die stark frequentierte
Bünztalstrasse zu den Anschlüssen Lenzburg und Mägenwil sollte mit gezielter Förderung
von P+P Anlagen etwas entlastet werden können.
6.
Laufnummer 1740
Richtplankapitel: M 6.1 Güterverkehr auf Schiene und Strasse
Beschluss: 4.1
Vorhaben: Juradurchstich Ost
Antrag
Das bisherige Vorhaben „Hendschiken – Oberrüti, Mehrspurausbau im Freiamt“ ist ergänzend zum Juradurchstich Ost mit Lindenbergtunnel (…) im Richtplan zu belassen.
Begründung
Die Idee eines langen Tunnelsystems zwischen Jura und Innerschweiz ist zweifellos zukunftsgerichtet, liegt aber auch sehr fern in der Zukunft. Die bereits bekannten und hinausgeschobenen grossen Bauvorhaben und die Prioritäten der Politik lassen vermuten, dass
eine Realisierung des Juradurchstichs Ost mit Lindenbergtunnel oder Basistunnel Olten –
Rotkreuz erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts, wenn überhaupt, realisierbar ist.
Dabei ist zu erwarten, dass nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels das Freiamt
schon viel früher mit massiv höherem Verkehrsaufkommen durch Güterzüge und hoffentlich
auch weiteren (Fern-)Personenzug -Verbindungen belastet wird. Die Vermutung, dass der
Güterverkehr den Personenverkehr zu verdrängen droht bleibt bestehen.
In dieser Situation entspricht es weitblickender Planung mit hohem Realisierungspotential
den Mehrspurausbau Freiamt in der Planung zu belassen, damit eine viel früher realisierbare
alternative Variante zur Verfügung steht.
7.
Laufnummer 1756
Richtplankapitel: A 2.1 Abfallanlagen und Deponien
Beschluss: 3.1
Vorhaben: Wohlen / Fädehag
Antrag
Auf die Aufnahme des Gebiets „Fädehag“ als Zwischenergebnis ist zu verzichten.
Begründung
Das Gebiet liegt jetzt schon zu nahe am bestehenden Siedlungsgebiet Wohlen – Villmergen
(wenn überhaupt wäre das anschliessende Gebiet weiter südlich vorzuziehen). Zurzeit ist die
Einzonung des Gebietes östlich der Bünztalstrasse in Wohlen im Gange, welches durch eine
Deponie in unmittelbarer Nähe stark beeinträchtigt wäre. Die Tatsache der Deponie allein
und die mit einer Deponie verbundene Wertverminderung benachbarter Gebiete ist eine zu
grosse Hypothek für die Gemeinde Wohlen, welche bestrebt ist, in günstiger Distanz zum
Bahnhof hochwertigen Wohnraum zu schaffen. Ausserdem gibt es aus Sicht des Landschaftsschutzes gute Gründe, in der sanft gestalteten Gletscherlandschaft zwischen Bärholz
und Bünztalstrasse auf erhebliche Eingriffe und Terrainveränderungen zu verzichten. Besser
geeignet ist das Gebiet Waltenschwil/Boswil.