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Postulat der CVP-Fraktion vom 23. September 2014 betreffend punktuelle Massnahmen im Bereich der Sozialhilfe

25. September 2014

Text:
Der Gemeinderat wird mit der Prüfung der folgenden Anregungen und der Berichterstattung gegenüber dem Einwohnerrat beauftragt:
1. In Wohlen soll künftig der Grundsatz gelten, dass der Bezug von Sozialhilfe zur unentgeltlichen Teilnahme an gemeinnützigen Einsätzen verpflichtet.
2. In Wohlen soll künftig der Grundsatz gelten, dass anerkannte Flüchtlinge, welche Sozialhilfe beziehen, von einer Integrationsfachstelle begleitet werden müssen.
3. In Wohlen soll künftig der Grundsatz gelten, dass Nothilfebezüger nur noch in gemeindeeigenen Notunterkünften untergebracht werden.
Begründung:
Dem vorliegenden Postulat liegt die Antwort des Gemeinderates vom 11. August 2014 auf die Anfrage 13021 eines Mitglieds der CVP-Fraktion betreffend Massnamen gegen die Kostensteigerung bei der Sozialhilfe zugrunde. Die Antwort des Gemeinderates zeigt, dass die Sozialen Dienste Wohlen und die Sozialbehörden mit den vorhandenen Ressourcen sorgfältig umgehen und in aller Regel die richtigen Massnahmen umgesetzt werden. Gleichwohl sieht die CVP-Fraktion aufgrund der Antwort des Gemeinderates punktuellen Handlungsbedarf, um weiteres Spar-potenzial auszuschöpfen und der Kostensteigerung in der Sozialhilfe entgegen zu wirken.
Die CVP-Fraktion schlägt nur solche Massnahmen vor, welche von der Gemeinde autonom umgesetzt werden können; die Mitwirkung von kantonalen Stellen ist nicht erforderlich.
Bei der generellen Pflicht zur unentgeltlichen Teilnahme an gemeinnützigen Einsätzen geht es der CVP-Fraktion nicht nur um den kompensatorischen Dienst für die Allgemeinheit. Vielmehr soll Sozialhilfeempfängern eine Tagesstruktur vermittelt und abverlangt werden, damit nicht «vergessen» geht, wie sich ein normaler Arbeitstag und Erwerbstätigkeit anfühlt. Insbesondere bei langer Fürsorgeab-hängigkeit schwindet die Chance auf dem primären Arbeitsmarkt ohne solche Er-fahrungen unablässig. Die Pflicht ist mittels Auflagen und Weisungen gemäss So-zialhilferecht durchzusetzen und soll nur in begründeten Ausnahmefällen nicht bestehen. Die gemeinnützigen Einsätze können für die Gemeinde oder ortsansäs-sige Organisationen und Vereinigungen erfolgen, wobei die Privatwirtschaft da-durch nicht konkurrenziert werden soll.
Anhand der Antwort des Gemeinderates vom 11. August 2014 ist ersichtlich, dass der Aufwand bzw. die Ausgaben für anerkannte Flüchtlinge, welche Sozialhilfe beziehen, namhaft sind und tendenziell steigen. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese anerkannten Flüchtlinge zumeist nur über eine rudimentäre Ausbildung verfügen. In Kombination mit mangelnden Sprachkenntnissen können diese Personen auf dem hiesigen Arbeitsmarkt kaum bestehen, was die Fürsorgeabhängigkeit verlängert. Auch kann davon ausgegangen werden, dass diese anerkannten Flüchtlinge mit unserer Kultur nicht vertraut sind und erhebliche Integrationsdefizite bestehen, was sich wieder ungünstig auf die Sozialhilfe auswirkt. Diesen Umständen soll mit einer möglichst raschen und engmaschigen Begleitung der anerkannten Flüchtlinge entgegen getreten werden. Hierfür wäre nach Mei-nung der CVP-Fraktion eine kommunale Integrationsfachstelle, insbesondere die «Toolbox Freiamt», prädestiniert. Die Pflicht dieser anerkannten Flüchtlinge zur Zusammenarbeit mit der Integrationsfachstelle ist mittels Auflagen und Weisungen durchzusetzen und soll neben der zuvor erwähnten Pflicht zur unentgeltlichen Teilnahme an gemeinnützigen Einsätzen bestehen.
In seiner Antwort vom 11. August 2014 lässt der Gemeinderat durchblicken, dass Nothilfebezüger wenn immer möglich in gemeindeeigenen Notunterkünften untergebracht werden sollen. Für gewisse Nothilfebezüger kann sich der Gemeinderat auch eine Unterbringung in (angemieteten oder zugekauften) Wohncontainern oder Wohnwagen vorstellen. Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass Nothilfebezüger in jedem Fall und nur noch in gemeindeeigenen Notunterkünften untergebracht werden sollen; eine vorübergehende Unterbringung in einem Hotel oder einer Mietwohnung soll ausgeschlossen sein. Das bedingt genügend Raumreserven oder modulare Raumsysteme, welche rasch erweitert werden können. Im Übrigen sollen sich diese Notunterkünfte auf das Nötigste beschränken. Diese Massnahme soll nach Meinung der CVP-Fraktion durchaus auch als Sanktion mit erzieherischer Wirkung verstanden werden, handelt es sich doch bei Nothilfebezügern in aller Regel um Personen, welche gegen Auflagen und Weisungen verstossen haben oder einer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen und ihren Anspruch auf Sozialhilfe durch ihr Verhalten verwirkt haben.
Namens der CVP-Fraktion
Harry Lütolf, Einwohnerrat