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Medienmitteilung Causa Walter Dubler, Gemeindeammann

26. Juni 2015

Die CVP Wohlen nimmt zu den Ereignissen rund um die Pensionskassen-Beiträge des Wohler Gemeindeammanns Walter Dubler wie folgt Stellung:
1. Die CVP Wohlen fordert eine rasche Klärung der Vorwürfe, welche gegen Gemeindeammann Walter Dubler erhoben werden.
2. Zunächst sollen die übrigen Mitglieder des Gemeinderates den Lead in der «Causa Walter Dubler» übernehmen. Dies ist bereits geschehen und wird von der CVP Wohlen anerkennend zur Kenntnis genommen.
3. Die CVP Wohlen fordert von allen Akteuren ein besonnenes Vorgehen. Die CVP Wohlen will keine Vorverurteilungen. Die Unschuldsvermutung muss auch für den Gemeindeammann gelten.
4. Ausschlaggebendes Kriterium ist für die CVP Wohlen, ob sich Gemeindeammann Walter Dubler bezüglich der Pensionskassen-Beiträge strafbar gemacht hat. Über die Strafbarkeit entscheiden einzig die dafür vorgesehenen Strafverfolgungsbehörden und die Strafgerichte.
5. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt Gemeindeammann Walter Dubler für die CVP Wohlen als unbescholten. Die CVP Wohlen ist der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet und möchte nicht nach unscharfen moralischen Gesichtspunkten werten.
6. Für die CVP Wohlen ist relevant, welche Verfehlung in Frage steht. In der «Causa Walter Dubler» geht es nicht um ein «Kapitalverbrechen», sondern um eine allfällige unrechtsmässige Zahlung in eine Pensionskasse. Die Verhältnismässigkeit ist ein hohes Rechtsgut in unserem Land.
7. Als Schlussfolgerung drängt sich für die CVP Wohlen keine vorzeitige Amtsniederlegung durch Gemeindeammann Walter Dubler und keine vorzeitige Entbindung vom Amt auf. Alles andere wäre zum heutigen Zeitpunkt unverhältnismässig und ohne Augenmass.
8. Sollte Gemeindeammann Walter Dubler für sein Verhalten durch eine zuständige Strafbehörde rechtskräftig verurteilt werden, erwartet die CVP Wohlen vom Gemeindeammann den sofortigen Rücktritt.
Kontakt: Harry Lütolf, Parteipräsident