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Jahresrechnung 2014

6. Oktober 2015

Die CVP-Fraktion wollte die 2. Vorlage der Jahresrechnung 2014 an der Einwohnerratssitzung vom 21.09. 2015 genehmigen und äusserte sich gegen die Rückweisung, damit Wohlen nicht unnötig weitere negative Schlagzeilen macht.

Die CVP-Fraktion ist gegen die Rückweisung der 2. Vorlage der Jahresrechnung mit folgender Begründung:

1. Vorab dankt die CVP der Finanzkommission und der BDO für den ausserordentlichen Effort bei der zweiten Prüfung der Jahresrechnung, für die detaillierte Darstellung der Sachverhalte und für die Verbesserungsvorschläge. Danke auch an alle Verantwortlichen und Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates für ihren zusätzlichen Aufwand. Dieser war aber bitter nötig, wenn man das Gesamtresultat jetzt sieht. Sie haben es verdient, dass das Resultat ihrer guten Arbeit jetzt genehmigt wird.

2. Der Einwohnerrat ist fachlich kompetent und politisch legitimiert die Rechnung zu genehmigen. Wir wollen unsere Pflicht tun und selber entscheiden. Wir sollten unsere Verantwortung nicht an andere, an den Kanton abschieben.

3. Die Rechnung 2014 ist jetzt vierfach geprüft worden. Das Vorgehen mit der Pensionskasse des Gemeindeammanns ist geklärt, seine Rückzahlung wird 2015 verbucht. Die Probleme, die seit der Rückweisung der Rechnung neu aufgetaucht sind, werden untersucht, sind aber noch nicht erledigt. Die Rechnung 2004 stimmt so oder so, auch die Fiko hat keine einzige Änderung vorgeschlagen. Der Prüfungsbericht der Fiko zusammen mit der BDO ist klar. Mit den gemachten Bemerkungen kann die Rechnung also genehmigt werden. Das wollte ursprünglich die Fiko auch.

4. Eine Verunsicherung ist dadurch entstanden, dass behauptet wurde, zu-letzt auch offenbar durch die Gemeindeabteilung DI, dass die Rechnung nur genehmigt oder zurückgewiesen werden könne, weitere Bemerkungen oder Auflagen seien nicht möglich. Mit der Genehmigung der Rechnung seien sonst auch die bekannten Unregelmässigkeiten gutgeheissen, resp. verjährt.

5. Ob die Auskünfte zutreffen ist uns nicht klar. Sie liegen dem Einwohnerrat nicht einmal schriftlich vor. Auch die rechtlichen Grundlagen dafür nicht. Jedenfalls stehen im Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz SAR 171.100) und in der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (SAR 617.113) eine Menge von Vorschriften über die Gemeinderechnung. In beiden Erlassen ist aber keine Formulierung zu finden, die es uns verbieten würde, bei der Rechnungsgenehmigung eine Ergänzung anzubringen. Also tun wir es.

6. Die zweite Rückweisung bewirkt, dass anstelle des Einwohnerrates der Regierungsrat entscheidet. Eine solche Bevormundung auf eigenes Begehren sollten wir nicht zulassen. Es entspricht nicht der Logik und es widerspricht der Gemeindeautonomie, dass die Gemeinde selber zur eigenen Jahresrechnung keine Ergänzungen anbringen dürfe, der Regierungsrat aber Auflagen machen und Massnahmen anordnen kann.

7. Eine zweite Rückweisung verursacht beträchtlichen zusätzlichen Aufwand bei Gemeinde und Kanton und eine zeitliche Verzögerung. Wird die Rechnung allenfalls erst nach Vorliegen eines letztinstanzlichen Entscheids (2018?) genehmigt werden können?

8. Das Faktum, dass eine grosse Gemeinde wie Wohlen nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Finanzen zu verwalten und de facto unter die Vormundschaft des Kantons gestellt wird, führt zu einem grossen Frust in unserer Verwaltung und zu einem schweizweit bedeutenden negativen Echo in den Medien. Der Ruf von Wohlen bei einer erneuten Rückweisung würde durch uns selber in hohem Masse weiterhin und nachhaltig beschädigt. Das haben wir wirklich nicht auch noch nötig.

9. Wir haben allen Fraktionen zwei Wege vorgestellt, die nach unserer Meinung dazu führen, dass die Rechnung 2014 genehmigt werden kann, ohne dass die Gefahr eintritt, dass allfällige Forderungen gegen GA Walter Dubler nicht mehr geltend gemacht werden könnten.

Verjährungsverzichtserklärung des Gemeindeammanns.
(Der Gemeinderat unterbreitet dem Einwohnerrat ein vom Gemeindeammann unterschriebenes Dokument, in dem dieser erklärt, dass durch die Genehmigung der Rechnung allfällige Forderungen aus Guthaben/Rückerstattungen von 2014 und den Vorjahren bestehen bleiben.)

Ergänzungsantrag zum Antrag des Gemeinderates
Weil die Erklärung des Gemeindeammanns leider nicht vorliegt, werden wir einen Zusatzantrag stellen. Wenn der Rat zustimmt, kann die Rechnung mit Zusatzantrag genehmigt werden.

Auch mit der Genehmigung der Jahresrechnung 2014 bleiben die Rückforderungsbegehren an Gemeindeammann Walter Dubler für allfällig im Jahr 2014 und in den Vorjahren zu Unrecht bezogene Entschädigungen aller Art bestehen.)

10. Machen wir der unwürdigen Geschichte heute ein würdiges Ende. Ich bitte euch den Rückweisungsantrag abzulehnen, damit auch in der Sache noch diskutiert werden kann. Es steht Ihnen nachher immer noch frei, die Rechnung anzunehmen oder abzulehnen.

Franz Wille, Fraktionspräsident CVP