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Jährlich werden in Wohlen über eine Viertelmillion Steuergelder für die Entsorgung von Grüngut verschleudert. Das ist illegal. Wir müssen nach einer Lösung suchen. Hier ist sie: Motion vom 22. Januar 2016 betreffend Privatisierung der Grüngut-Entsorgung und Änderung des Abfall-Reglements

24. Februar 2016

Antrag:
Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Einwohnerrat einen Bericht und Antrag vorzulegen mit dem Ziel, die Grüngut-Entsorgung zu privatisieren. Zu diesem Zweck ist auch das Abfall-Reglement vom 22. Januar 2001 zu ändern.

Ziel:
Durch die Privatisierung der Grüngut-Entsorgung wird die Gemeinderechnung von Entsorgungskosten entlastet. Die Einsparung soll zur Reduktion des Steuerfusses verwendet werden.

Begründung

1. Rechtliches
Wohlen erfüllt die Bestimmungen der eidgenössischen und kantonalen Vorschriften der Umweltgesetzgebung nicht. Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (1983!) und das kantonale Einführungsgesetz dazu (2007) schreiben ausdrücklich vor, dass die Entsorgung von Abfällen durch die Verursacher zu finanzieren ist. Gemäss kantonaler Verordnung zum Einführungsgesetz Umweltrecht hätten die Gemeinden bis Ende 2011 in ihren kommunalen Abfallreglementen verursachergerechte Gebühren festlegen sollen. Verursachergerecht sind Gebühren, wenn sie mengenabhängig (Volumen oder Gewicht) sind. Der normale Siedlungsabfall (Graugut) wird in Wohlen durch Sackgebühren kostendeckend finanziert. Wohlen gehört aber zu jenen Minderheit von Gemeinden, welche die Entsorgung der übrigen Abfälle, insbesondere des Grüngutes, immer noch aus Steuergeldern querfinanzieren. Dies ist eindeutig gesetzeswidrig und muss dringend korrigiert werden. Dem Kanton Aargau fehlt es entweder an der Kompetenz oder am Willen, seine eigenen gesetzlichen Vorgaben bei den Gemeinden durchzusetzen. Dies entschuldigt das rechtswidrige Verhalten der Gemeinde Wohlen nicht.

2. Politisches
Vier Anläufe, in Wohlen eine Grüngutgebühr oder eine Entsorgungsgebühr einzuführen, sind an der Urne gescheitert.

• 1996 lehnte das Volk eine Grüngutgebühr mit 82% Nein ab. Vorgesehen war eine Containergebühr für Grüngut und eine Erhöhung der Sackgebühr für das übrige Recycling.
• 2004 lehnte das Volk eine ähnliche Vorlage mit 70% Nein ab. Vorgeschlagen waren Vignetten für Grüngutcontainer und die Erhöhung der Sackgebühren.
• 2008 wurde eine Containergebühr für Grüngut und eine Haushaltsgebühr für Recycling mit einer Steuerfussreduktion von 3% verbunden. Diese Vorlage scheiterte mit 68% Nein.
• 2013 wurde vorgeschlagen, die Kosten für die Entsorgung von Grüngut und anderen Wertstoffen mit einer Entsorgungsgebühr von 80 Fr. pro Haushalt und Gewerbe- und Industriebetrieb sowie einer Erhöhung der Sackgebühr zu decken. Hauptargument der Gegner war, dass die Haushaltsgebühr nicht verursachergerecht sei. Auch diese Gebühr wurde abgelehnt. In der Folge kündigte der Gemeinderat an, eine Reduktion der Dienstleistung studieren zu wollen.

Verschiedene Arten der verursachergerechten Entsorgung von Grüngut sind gescheitert, namentlich Containergebühr mit Plomben oder Vignetten und die Haushaltgebühr, ebenfalls die Verbindung mit oder ohne Steuerfuss-Senkung. Nun ist ein neuer Weg zu prüfen.
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die Siedlungsabfälle umweltgerecht zu entsorgen und dafür Abgaben nach dem Verursacherprinzip zu erheben (EG UWR § 2). Die Gemeinde kann diese Aufgabe den von ihr beauftragten öffentlichen oder privaten Betrieben übergeben. (§ 6 des Abfall-Reglementes). Die Gemeinde muss also die Abfuhr von Grüngut nicht selber vornehmen oder gar selber bezahlen. Seit anfangs 2016 wird auf die Entsorgung von Abfällen verschiedener Art mit einer kommunalen Sammelstelle verzichtet. Diese Aufgabe wurde an einen privaten Entsorger übertragen. Auf ähnliche Art, mit Sammeltour, kann dies auch beim Grüngut organisiert werden.

3. Finanzielles
2011, im letzten Jahr wo dies noch erlaubt war, verursachte die Entsorgung von Grüngut und weiteren Wertstoffen in der laufenden Rechnung Kosten von netto 827‘000 Fr. inkl. MWSt. Dies entsprach etwa 2.5 Steuerprozenten.

2014 wurden 2890 Tonnen Grüngut entsorgt, davon rund 2660 Tonnen aus Sammeltouren. (7.1% mehr als 2004). Dies sind 38.5% aller Siedlungsabfälle. An die Entsorgung leistete die Gemeinde einen Zuschuss von 737‘000 Fr. Dies entsprach 2.34% des Steuerertrags der natürlichen Personen.
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Für 2016 sind 764‘500 Fr. Zuschuss aus Steuergeldern oder 2.3 Steuerprozente budgetiert. Der Anteil Grüngut daran ist etwa 90%. Ungesetzliche Steuerzuschüsse von rund 750‘000 Franken, d.h. von über 2 Steuerprozenten sind in Anbetracht der angespannten finanziellen Lage der Gemeinde Wohlen nicht mehr zu verantworten und stehen in krassem Gegensatz zu allen Sparbemühungen zur Erreichung eines ausgeglichenen Finanzhaushaltes der Gemeinde. Seit 2012 hat die Gemeinde Entsorgungskosten von etwa 3 Mio Fr. aus Steuergeldern bezahlt. Dieses Geld hätte sinnvoller eingesetzt werden können.

Durch eine Privatisierung der Grüngutentsorgung (Ausschreibung und Vergabe der Grüngutentsorgung inkl. Inkasso an eine private Firma) kann das Budget merkbar entlastet und die im Finanzplan vorgesehene Steuerfuss-Erhöhung um etwa 2% abgemildert werden. Da-bei ist bereits berücksichtigt, dass die Gemeinde für die Entsorgung ihres eigenen Grüngutes auch Aufwendungen zu tragen hat.

4. Künftige Entsorgung von Grüngut
Gestützt auf das Gemeindegesetz hat der Gemeinderat Wohlen ein Abfall-Reglement erlassen. Dieses muss teilweise angepasst und dem Einwohnerrat zum Beschluss vorgelegt werden.

In Kapitel III ist der Umgang mit Grüngut definiert.
Zuerst gilt bereits heute in § 15 der Grundsatz, dass geeignete Haus-. Garten- und Gewerbeabfälle nach Möglichkeit vom Verursacher zu kompostieren seien. Wenn das Grüngut vom Inhaber nicht selber kompostiert werden kann, so ist es der Grünabfuhr mitzugeben. Nach § 16 sind dazu die Grünabfälle zu bündeln oder in zugelassenen Containern bereitzustellen.
Aus ökologischer Sicht wäre eine vermehrte Kompostierung zu begrüssen. Dies könnte durch eine zielgerichtete Kampagne der Gemeinde gefördert werden.

Statt dass die Gemeinde das Grüngut durch ein Unternehmen kostenfrei für die Verursacher abführen lässt und das Unternehmen dafür aus Steuergeldern entschädigt, soll künftig das Unternehmen das Grüngut verursachergerecht und kostenpflichtig abführen. Verschiedene Unternehmen sind bereits heute in der Lage, Grüngut bei der Leerung zu wägen, den Containerinhaber zu identifizieren und periodisch verursachergerecht Rechnung zu stellen.

Grüngut kann auch bei zertifizierten Entsorgungsfirmen abgegeben werden.

Wohlen, 25. Januar 2016
Franz Wille, Einwohnerrat und weitere 23 Mitunterzeichnete