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Motion der CVP-Fraktion betreffend Einführung einer generellen Gestaltungsplanpflicht in bestimmten Bauzonen der Gemeinde Wohlen

17. März 2019

Die CVP-Fraktion reicht an der Sitzung des Wohler Einwohnerrates vom 18. März 2019 ihre Motion betreffend Einführung einer generellen Gestaltungsplanpflicht in bestimmten Bauzonen der Gemeinde Wohlen“ ein.

An der genannten Sitzung des Einwohnerrates wird auch der Bericht und Antrag 14041 zur Teilrevision Nutzungsplanung – Verpflichtungskredit behandelt. Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass der Gemeinderat bei der vorgeschlagenen Überarbeitung der Nutzungsplanung einen Schritt weiter gehen sollte. Wenn die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) schon angepasst werden soll, dann wäre es ein guter Zeitpunkt ein weiteres, wichtiges Anliegen mit einzubeziehen: nämlich die Siedlungsqualität auf Schlüsselarealen der Gemeinde Wohlen zu steigern und zwar mit einer Gestaltungsplanpflicht in bestimmten Zonen.

Die CVP-Fraktion hat sich an ihrer letzten Sitzung entschieden, dieses Anliegen nicht mit Änderungsanträgen für den Bericht und Antrag 14041 einzubringen. Auch wird von einer Rückweisung der Vorlage abgesehen. Stattdessen wird die eingangs erwähnte Motion eingereicht. Der Gemeinderat hat nun die Gelegenheit, dieses Anliegen für den Einwohnerrat vertieft zu prüfen. Der Gemeinderat könnte mit einer baldigen Entgegennahme der Motion das erwähnte Anliegen bereits in die von ihm angestrebte Teilrevision der Nutzungsplanung aufnehmen. Es steht dem Gemeinderat aber auch frei, dem Einwohnerrat hierzu eine separate Vorlage zu unterbreiten. Die CVP-Fraktion erwartet jedoch, dass die Umsetzung ihrer Motion deutlich vor der nächsten ordentlichen Revision der BNO und des Bauzonenplans geschehen soll. Bis zur nächsten ordentlichen Revision im Jahr 2028 soll nicht zugewartet werden!

Über nachfolgenden Link ist der Text der Motion mit dem Antrag und der Begründung einzusehen:

Motion_CVP-Fraktion_Gestaltungsplanpflicht-Wohler-Bauzonen