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Motion der CVP-Fraktion vom 15. Januar 2020 betreffend Überprüfung und Überarbeitung des Kommunalen Gesamtplans Verkehr

14. Januar 2020

Text:
Der Gemeinderat wird beauftragt, den Kommunalen Gesamtplan Verkehr der Einwohnergemeinde Wohlen aus dem Jahr 2012 so rasch wie möglich den aktuellen Verhältnissen anzupassen und dem Einwohnerrat die nötigen Anträge zu stellen, damit die Attraktivität unserer Gemeinde gewährleistet bleibt und gefördert wird.

Begründung:
Die Strassen im Zentrum von Wohlen sind zu Spitzenzeiten stark ausgelastet. Deshalb drängt sich die Frage auf, wie künftig der Verkehr im Dorf noch akzeptabel fliessen kann, wenn die
bewilligten, hängigen und beabsichtigen Bauvorhaben mit ihren Parkierungsanlagen verwirklicht werden. Klar ist nämlich schon jetzt, dass die besagten Bauvorhaben in Wohlen zusätzlichen
hausgemachten Verkehr generieren werden.

Nachfolgend eine Auflistung der aktuell erteilten Baubewilligungen bzw. der hängigen grösseren Baugesuche und Planungen; die Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Wohn- und Geschäftshaus bei der ehemaligen Bäckerei Kuhn,
  • Neubau hinter der ehemaligen Bäckerei Siegrist,
  • Baugesuch Stach Investment AG am Freihofweg,
  • Ersatzbau für das Gebäude Post Wohlen 2,
  • Wohn- und Geschäftshaus bei der ehemaligen Garage Wyder (hinter dem «Bären»),
  • Pilatusstrasse (Wiese Areal Oscosa, in Planung),
  • NAB-Parkplatz (Überbauung auf bestehendem Parkplatz),
  • Rebberg (Baugesuch für grosse Überbauung),
  • Bergmatten (grössere Überbauung ausgeschrieben),
  • Jacob Isler Areal (ruht derzeit, gleichwohl potenziell überbaubares Land),
  • Bahnhofstrasse (Erneuerung in Planung),
  • SBB-Areal an der Unteren Farnbühlstrasse,
  • Rössli-Wiese (potenziell überbaubares Land),
  • Jurastrasse 8 und 10 (Baugesuch Feldmann Immobilien und potenziell überbaubares Land),
  • Aesch (Notter Areal).

Diese Auflistung zeigt eindrücklich, dass bei der Bewältigung des Verkehrs und der damit verbundenen Infrastrukturaufgaben viel auf die Gemeinde zukommt. Es besteht planerisch dringender Handlungsbedarf, damit Wohlen nicht vom Verkehr überrollt wird. In diesem Zusammenhang kommt dem öffentlichen Verkehr (öV) eine zentrale Bedeutung zu. Der öV ist nur dann attraktiv und kann nur dann seinen Zweck erfüllen, wenn die Fahrpläne eingehalten werden. Dies bedingt, dass der Ortsbus und die Postautobusse nicht immer in einen Stau geraten.

Unter Einbezug der Bevölkerung hat der Gemeinderat in den Jahren 2008–2012 einen fundierten Kommunalen Gesamtplan Verkehr geschaffen. Dieser wurde am 10. Dezember 2012 vom Einwohnerrat beraten und zur Kenntnis genommen (Geschäftsnummer 12093). Einige Massnahmen wurden umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Dieses Planungsinstrument ist nach wie vor gut. Es ist aber dringend notwendig, dass aufgrund der neuen, markant veränderten Verhältnisse im Sinne einer rollenden Planung rasch eine neue Lagebeurteilung vorgenommen wird. Ohnehin schrieb der Gemeinderat in seinem Bericht und Antrag zum Geschäft Nr. 12093, dass die Gesamt- bzw. Richtpläne üblicherweise alle 10 Jahre überarbeitet werden (Seite 1); demnach steht eine Überarbeitung des Kommunalen Gesamtplans Verkehr ab dem Jahr 2022 an.

Es gilt dafür zu sorgen, dass Wohlen in den nächsten zwei, drei Jahren nicht einen hausgemachten Verkehrskollaps erleidet und die Gemeinde damit abgewertet wird. Eine zügige Überarbeitung des Kommunalen Gesamtplans Verkehr drängt sich aus den dargelegten Gründen jetzt schon auf und soll nicht hinausgeschoben werden.