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Dringliche Motion der CVP-Fraktion vom 20. Januar 2020 betreffend Hochspannungsleitung über den Wagenrain

25. Januar 2020

Antrag:
Der Gemeinderat wird beauftragt, gegen eine offen geführte Starkstromleitung über den Wagenrain – wenn möglich mit allen betroffenen angrenzenden Gemeinden – eine (gemeinsame) Strategie zu erarbeiten und sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gegen diese Leitungsführung auszusprechen.

Begründung:
1. Die Vorgeschichte:

Seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts ist geplant, die bestehende 220 Kilovolt-Leitung von Niederwil nach Obfelden auf eine Übertragungskapazität von 380 kV zu erhöhen. Die Anrainergemeinden Niederwil, Fischbach-Göslikon und damals Hermetschwil-Staffeln haben sich mit dem Verein «Verträgliche Starkstromleitung Reusstal (VSLR)» erfolgreich gegen dieses Ansinnen gewehrt.

In der Zwischenzeit wurde viel geplant und es wurden verschiedene Varianten ausgearbeitet. Bereits im Jahr 2012 war die Variante Wagenrain ein Thema. Damals wehrte sich der Gemeinderat erfolgreich gegen diese Variante. Es wurde erreicht, dass das Verfahren neu gestartet werden musste. 2015 wurde vom Grossen Rat der Planungskorridor erweitert und als Zwischenergebnis im Richtplan festgesetzt. In diesem verbindlichen Planwerk wurden unter anderen folgende Planungsgrundsätze beschlossen (Richtplankapitel E 2.1: Hochspannungsleitungen):

„Planungsgrundsätze
A. Beim Neubau, beim Ausbau oder bei der Erneuerung von Übertragungsleitungen sind die verschiedenen Nutzungs- und Schutzinteressen aufeinander abzustimmen. Übertragungsleitungen sind unterirdisch anzulegen, soweit dies technisch und ökologisch sinnvoll sowie finanziell tragbar ist. Es sind namentlich folgende Interessen zu beachten: Siedlungsentwicklung, Versorgungssicherheit und Netzoptimierung, Investitions- und Betriebskosten, Immissionsschutz, Bodenschutz, Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutz.
B. Neue grössere Vorhaben im Bereich Hochspannungsleitungen sind in erster Linie in den bestehenden Korridoren zu planen, sofern sie die Siedlungsentwicklung nicht behindern. Bei der Linienführung müssen die kantonalen, regionalen und kommunalen Schutzobjekte berücksichtigt werden.“

Am 17. Februar 2017 wurden sämtliche involvierten Behörden und interessierten Personen insgesamt sieben verschiedene Varianten der neuen 380 kV-Übertragungsleitung vorgestellt. In der damaligen Diskussion und im anschliessenden Mitwirkungsverfahren wurde von fast allen Beteiligten die Variante 5 (Erdverkabelung) als beste Variante gesehen. Schon damals wurde auf die zuvor erwähnten behördenverbindlichen Planungsgrundsätze verwiesen.

2. Die Situation heute:

Am 2. Dezember 2019 fand eine Information bezüglich der zukünftigen Leitungsführung statt. Das Bundesamt für Energie, Swissgrid und die kantonale Verwaltung informierten über das weitere Vorgehen. Wider Erwarten wird nun eine Freileitung mit teilweise über 100 Meter hohen Masten durch die Waldungen des Wagenrains vorgeschlagen; mehrheitlich im Wohler Gemeindebann! Dies widerspricht der Meinung der meisten Betroffenen, die am Mitwirkungsverfahren im Jahr 2017 teilgenommen haben. Der Vorschlag entbehrt jeglicher Vernunft. Auf eine Erdverkabelung wird vorwiegend aus Kostengründen verzichtet.

Folgende Fakten sprechen gegen diese offene Leitungsführung:

  • Den Planungsgrundsätzen wird unzureichend nachgelebt, sie sind verbindlich.
  • Dem Mitwirkungsverfahren von 2017 muss mehr Rechnung getragen werden.
  • Viele Waldbesitzer würden durch die unumgänglichen Servitute (z.B. Niederhaltungsservitute und Zufahrten für die Wartung der Masten) in der Nutzung ihres Waldes stark eingeschränkt und dies nicht nur während der Bauphase.
  • Der beabsichtigte Korridor über den Wagenrain ist das Naherholungsgebiet unserer Bevölkerung.
  • Die teils über 100 Meter hohen Masten, welche weit über die Waldungen ragen würden, beeinträchtigen das Landschaftsbild massiv.
  • Das Bünztal ist bereits mit zwei nationalen Anlagen belastet (SBB-Freileitung mit 132 kV sowie dem SBB-Güterkorridor, NEAT).
  • Verschiedene Moore (z.B. das Torbenmoos) wären betroffen, die unter kantonalen und nationalen Schutz stehen; die viel besuchten und mit grossem Aufwand wieder hergestellten Naturschutzgebiete verdienen eine besondere Beachtung.
  • Die beliebten und geschützten Ausflugsziele Erdmandli- und Bettler-Stein stehen im vorgeschlagenen Korridor.

Der Planungskorridor für die neue Starkstromleitung über den Wagenrain liegt noch bis am 29. Februar 2020 öffentlich auf (Planungskorridor siehe Link, Seite 4: https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/9931). Im Rahmen dieses Mitwirkungsverfahrens können sich Gemeinden, Verbände und Private äussern. Der Gemeinderat wird aufgefordert, umgehend und wenn möglich mit allen involvierten Gemeinden oder auch alleine, eine (gemeinsame) Strategie gegen die offene Leitungsführung über den Wagenrain zu entwickeln und sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gegen diese die offene Leitungsführung auszusprechen. Die Dringlichkeit des Vorstosses erklärt sich mit der schon bald auslaufenden Mitwirkungsfrist von selbst.