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Medienmitteilung zur Rückweisung der Umbaumassnahmen des Gemeindehauses und zur Ablehnung einzelner Anpassungen des Vergütungsreglements

22. April 2021

Rückweisung der Umbaumassnahmen im Gemeindehaus

Die Fraktion «Die Mitte Wohlen» stellt an der Einwohnerratssitzung vom 26. April 2021 einen Rück­weisungsantrag zum Bericht und Antrag 14116: Realisierung Umbaumassnahmen im Gemeindehaus. Dies aus folgenden Gründen.

Für die Einwohnerratsfraktion «Die Mitte Wohlen» fehlt ein klares Gesamtkonzept, indem aufgezeigt wird, wie die räumliche Situation der Gemeindeverwaltung, insbesondere im Gemeindehaus, langfri­stig aussehen soll. Bei diesem Geschäft werden diverse einzelne Umbaumassnahmen vorgestellt, doch die Fraktion möchten kein Geld sprechen für mittel- und kurzfristige Umbauten, welche in relativ kurzer Zeit schon wieder angepasst werden müssen.

Für die Mitte Wohlen hat der Umzug der Regionalpolizei an die Wilstrasse erste Priorität und wün­schet sich zuerst den noch hängigen Bericht und Antrag zum diesbezüglichen Baukredit. Am 7. Dezember des letzten Jahres hat der Einwohnerrat hierzu ja den Projektierungskredit gesprochen (Bericht und Antrag 14057).

Die Mitte Wohlen wünscht sich ein Konzept, welches die gesamte Gemeindeverwaltung möglichst an einem Standort vereint. Das heisst, primär sollen das jetzige Gemeindehaus und die gemeindeeigene Liegenschaft am Bankweg 2 für dieses Vorhaben genutzt werden. Für die Fraktion ist es ein Muss, dass das mittel- bis langfristige Gesamtkonzept der räumlichen Situation der Gemeindeverwaltung in gemeindeeigenen Liegenschaften realisiert wird. Während einer Umbauphase dieser Liegenschaften könnte auf die Container zurückgegriffen werden, welche für den Umbau der Haldenschulhäuser extra für viel Geld angeschafft werden und nach Abschluss des Umzugs ab Mitte 2026 für andere Zwecke zur Verfügung stehen.

Die Einwohnerratsfraktion «Die Mitte Wohlen» will nicht, dass sich die Gemeindeverwaltung heute für ihren Bedarf nach Büroräumlichkeiten an einem fremden Standort einmietet und so jährlich ein grosser Betrag verloren geht.

Ablehnung einzelner Anpassungen im Vergütungsreglement

Die Fraktion «Die Mitte Wohlen» wird diesem Geschäft, dem Bericht und Antrag 14117: Vergütungs­reglement für politisch gewählte Personen – Legislatur 2022-2025, in der beantragten Form nicht zustimmen. Eine Erhöhung des sog. Sockelbetrags pro Mitglied des Gemeinderates kommt für die Fraktion nicht in Frage. In der aktuellen Pandemie, mit massiven wirtschaftlichen Folgen für viele Bürgerinnen und Bürger, ist es nicht angebracht, diese Vergütung zu erhöhen. Es ist jedoch allen bewusst, dass die Aufgaben, welche die Schulpflege bislang erledigt hat, ab 2022 auf den Gemeinde­rat übergehen werden. Dieser unbestrittene Mehraufwand soll entschädigt werden. Der Fraktion «Die Mitte Wohlen» fehlt aber eine Kompetenzregelung, mit welcher auch die Arbeitsverteilung auf­gezeigt wird. Sobald diese vorliegt, kann über die entsprechende Entschädigung jenes Mitglieds des Gemeinderates entschieden werden, welches das Ressort Bildung unter sich hat. Ein Teil der Fraktion kann aus dem gleichen Grund und zum gleichen Zweck schon jetzt der Erhöhung des sog. Globalbe­trags zustimmen.