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Motion der Fraktion Die Mitte vom 3. Oktober 2021 betreffend Behebung der unbefriedigenden Protokollierung der Gemeindewahlen an der Urne

4. Oktober 2021

Antrag:
Bei künftigen Gemeindewahlen an der Urne sind für alle betroffenen Ämter alle Personen mit mindestens 10 gültigen Stimmen separat auszuweisen.

Begründung:
Im jüngsten Protokoll der Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderates für die Amtsperiode 2022/2025 vom 26. September 2021 werden bei den Ergebnissen der Gemeinderatswahlen, der Wahl des Gemeindeammanns und der Wahl des Vizeammanns unter der Bezeichnung «Vereinzelt gültige Stimmen» jeweils nur die Totale ausgewiesen: 453 vereinzelt gültige Stimmen bei den Gemeinderatswahlen, 1’001 vereinzelt gültige Stimmen bei der Wahl des Gemeindeammanns und 483 vereinzelt gültige Stimmen bei der Wahl des Vizeammanns.

Seit Jahrzehnten werden in Wohlen für die besagten Wahlen und für jede Gemeindewahl an der Urne gültige Stimmen ab einer bestimmten Zahl separat ausgewiesen. Sicher für «offizielle» Kandidatinnen und Kandidaten, welche für den Gemeinderat zur Wahl antreten. So geschehen zum Beispiel bei der vorletzten Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderates für die Amtsperiode 2018/2021 vom 24. September 2017, bei welcher im Protokoll für die Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns bereits Personen mit 19 gültigen Stimmen separat aufgeführt wurden.

Aus unerfindlichen Gründen ist das Gemeindewahlbüro bei den jüngsten Wahlen vom 26. September 2021 von dieser langjährigen Praxis abgewichen. Ein Grund für diese Praxisänderung wurde nicht bekanntgemacht. Die Motionärin ist sich bewusst: Die Gemeinden geniessen bei der Art der Protokollierung hohe Autonomie, die besagte Praxisänderung verstösst gegen keine Gesetze. Gleichwohl ist diese Praxisänderung ungeschickt und höchst unbefriedigend, zumal selbst das kantonale Wahlbüro bzw. die Staatskanzlei des Kantons Aargau in einem Merkblatt vom 16. April 2021 allen Gemeinden empfiehlt, alle Personen mit mindestens 10 Stimmen im Wahlprotokoll namentlich auszuweisen (Seite 4 des Merkblatts).

Die Forderung der Fraktion Die Mitte mit der vorliegenden Motion ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und zudem in zweierlei Hinsicht äusserst relevant: Zunächst hat die Stimmbürgerschaft bei einer Volkswahl ein Recht auf grösstmögliche Transparenz. Bei der Wahl vom 26. September 2021 ist dies nicht gegeben. So weiss man bei der Wahl des Gemeindeammanns zum Beispiel nicht, ob die 1’001 «vereinzelt gültigen Stimmen» tatsächlich gültig sind (gültig sind sie unter anderem nur, wenn die betreffende Person auch als Gemeinderat aufgeschrieben wurde). Auch weiss man nicht, wie sich diese Stimmen auf die amtierende Gemeinderäte oder andere «offizielle» oder «inoffizielle» Kandidierende verteilen.

Äusserst relevant ist eine separate Deklaration der gültigen Stimmen aber auch für die politischen Parteien, welche bei den Wahlen wichtige Aufgaben wahrnehmen. Gerade im Hinblick auf zweite Wahlgänge sind solche Informationen für die parteiinterne Meinungsbildung und Entscheidfindung äusserst wichtig. Auch wird das Potenzial von «offiziellen» oder «inoffiziellen» Kandidierenden so viel besser erkannt und viel besser einschätzbar.

Aus diesen Gründen will die Fraktion Die Mitte für alle künftigen Gemeindewahlen volle Transparenz, indem alle Personen mit mindestens 10 gültigen Stimmen separat ausgewiesen werden. Diese Zahl deckt sich mit der Empfehlung des kantonalen Wahlbüros bzw. der Staatskanzlei.