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Anfrage der Fraktion Die Mitte Wohlen im Einwohnerrat zur abgewiesenen Beschwerde des Wohler Gemeinderates gegen den Wohler Anzeiger vor dem Schweizer Presserat

5. Juli 2022

Nach der Gemeinderatswahl vom 26. September 2021 gab es einige Diskussionen darüber, dass eine hohe Zahl an Stimmen nicht namentlich ausgewiesen wurden. Der Wohler Anzeiger berichtet darüber ein paar Mal, sowie auch über die Motion der Mitte Wohlen, welche bis heute nicht an die Mitglieder des Einwohnerrats versandt wurde. Eine zweite Beschwerde ist zu diesem Thema immer noch in Aarau hängig.

Der Gemeinderat reichte am 26. Januar 2022 eine Beschwerde beim Schweizer Presserat ein. Der Wohler Anzeiger soll die Wahrheitspflicht verletzt, wichtige Informationen unterschlagen und ungerechtfertigte Anschuldigungen gegen den Gemeinderat ausgesprochen haben. Der Presserat weist die Beschwerde in allen drei Punkten ab. 

Dazu stellen wir folgende Fragen:

  • Was veranlasst den Gemeinderat eine Beschwerde gegen die Lokale Zeitung «Wohler Anzeiger» einzureichen?
  • Warum macht das Thema dem Gemeinderat so zu schaffen? Warum nimmt der Gemeinderat nicht Stellung zu allen gestellten Fragen des Wohler Anzeigers und der Einwohnerratsfraktionen?
  • Für Wohlen ist es wertvoll eine Lokalzeitung zu haben. Wie soll die Beziehung zwischen dem Gemeinderat und dem Wohler Anzeiger verbessert werden?
  • Wird die Beschwerde des Gemeinderats mit den Steuergeldern bezahlt?
  • Wie hoch sind die Kosten für die Beschwerde, die rechtliche Beratung, den Verschleiss interner Ressourcen, etc.?
  • Wer hat am 26. September 2021 den Auftrag gegeben, die rund 1000 Stimmen nicht auszuweisen? Und warum?
  • Werden die Stimmen bei den nächsten Gemeinderatswahlen umfänglich ausgezählt und ausgewiesen?