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Eine Beschwerde der Mitte Wohlen beim Regierungsrat des Kantons Aargau wird am 18. Oktober 2022 erneut gutgeheissen

22. Oktober 2022

Am 3. Oktober 2021 wollte Die Mitte Wohlen ihre Motion „betreffend Behebung der unbefriedigenden Protokollierung der Gemeindewahlen an der Urne“ im Wohler Einwohnerrat einreichen. Hier nochmals der Wortlaut dieser Motion:
Motion der Fraktion Die Mitte vom 3. Oktober 2021 betreffend Behebung der unbefriedigenden Protokollierung der Gemeindewahlen an der Urne

Die Gemeindekanzlei und später auch das Büro des Einwohnerrates waren jedoch der Meinung, dass diese Motion gegen Recht verstosse. Man weigerte sich, die Motion den Mitgliedern des Einwohnerrates zuzustellen. Dagegen erhob Die Mitte Wohlen Beschwerde beim Regierungsrat.

Mit Entscheid vom 1. März 2022 wurde die Beschwerde der Mitte Wohlen gutgeheissen. Im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Gemeindeschreiberin-StV, welche als Aktuarin das Ratsbüro des Einwohnerrates administrativ unterstützt, rechtswidrig an der Abstimmung über die Ungültigerklärung der Motion der Mitte Wohlen teilgenommen hat.

Am 6. April 2022 beschloss das Ratsbüro des Einwohnerrates erneut – diesmal ohne Beteilung der Aktuarin, aber nur mit Stichentscheid des Präsidenten des Einwohnerrates –, dass die Motion der Mitte Wohlen nicht zulässig sei. Die Motion wurde demzufolge wieder nicht den Mitgliedern des Einwohnerrates zur späteren Beratung und Beschlussfassung zugestellt. Dagegen erhob Die Mitte Wohlen am 14. April 2022 erneut Beschwerde beim Regierungsrat.

Mit Entscheid vom 18. Oktober 2022 wurde die Beschwerde der Mitte Wohlen erneut gutgeheissen. Diesmal werden die zuständigen Organe der Gemeinde jedoch ausdrücklich angewiesen, die Motion der Mitte Wohlen vom 3. Oktober 2021 dem Einwohnerrat Wohlen für die weitere Beschlussfassung im ordentlichen Verfahren zuzuweisen.

Die Mitte Wohlen ist über diesen Ausgang sehr erfreut und war sich ihrer Sache immer sicher, zumal es der Partei nur um eine Selbstverständlichkeit gegangen ist: eine grösstmögliche Transparenz gegenüber der Stimmbürgerschaft bei Volkswahlen durch Bekanntgabe auch der Namen jener Personen, die bei einer Wahl eine gewisse Anzahl gültige Stimmen erhalten haben (was bei der letzten lokalen Volkswahl entgegen den bisherigen Gepflogenheiten aber unterlassen wurde). Die Mitte Wohlen freut sich zudem, dass unsere Motion nach über einem Jahr seit der durch das Ratsbüro und der Gemeindekanzlei verhinderten Einreichung nun endlich an alle Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte zugestellt, im Parlament traktandiert und beraten werden muss!

Voraussichtlich nimmt damit eine leidige, langwierige und geradezu groteske Geschichte endlich ein Ende. Die Mitte Wohlen hofft, dass die betroffenen Akteure in unserer Gemeinde daraus ihre Lehren ziehen werden, damit solche zeitaufwändigen und auch kostspieligen „Spielchen“ in Zukunft vermieden werden können.

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